Entstehung Arbeitssicherheit
Beim Literaturstudium über die Geschichte der Arbeitssicherheit, stößt man schnell auf zwei Aussagen, die darlegen, wie alt der Gedanke Arbeitssicherheit schon ist:
Hippokrates (geboren 450 v. Chr., gestorben 360 v. Chr.) hat wohl schon zu seinen Zeiten die negativen Folgen der Arbeit erkannt. So z.B., dass beim Schmieden Augenentzündungen auftreten können, beim Schneidern Haltungsschäden und im Bergbau Blei- und Quecksilbervergiftungen. In dem wohl bekanntesten Buch der Welt ist im 5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers. 8 folgendes niedergeschrieben "Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer ringsum auf deinem Dache, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herabfällt"
Im Mittelalter war der Geselle ein Gehilfe des Meisters und wurde für seine Arbeit nicht schlecht entlohnt. Zum Ende des Mittelalters (ab 14. Jahrhundert) wurde mit fortschreitender Industrialisierung die Entlohnung in Stück-/Akkordlohn umgewandelt und die Arbeitsbedingungen wurden zunehmend schlechter. Das ″Bremer Recht″ (1303) verpflichtete den Meister "Gesellen in Gesundheit und Krankheit zu erhalten und zu versorgen". Ähnliches taucht 1478 in der Zunftordnung der Straßburger Zimmerleute auf ″Der Meister hat den bei der Arbeit verunfallten Gesellen gesund zu pflegen und soll ihn danach weiter beschäftigen″. In der Frankfurter Leineweberverordnung (1430) wurde die Arbeitszeit beschränkt und die Nachtarbeit verboten. 1496 wird durch Heinrich VII die Sommerarbeitszeit auf 12 Stunden begrenzt. In der Winterzeit darf ’nur’ zwischen 5:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit gearbeitet werden.
Das heute noch gültige genossenschaftliche Prinzip wurde im 18. Jahrhundert in die Zunftsatzungen übernommen. Das erste Kinderschutzgesetz wurde 1787 in Österreich erlassen; 1810 wurde das erste deutsche Kinderschutzgesetz im französisch besetzten Rheinland erlassen. 1839 erließ der preußische König eine gesetzliche Regelung zum Arbeitsschutz in Deutschland. Die Vorläufer der Gewerkschaften bildeten sich 1833. Die preußische Gewerbeordnung wurde 1845 eingeführt. Trotz dem Kinderschutzgesetz stellten die Kinder etwa 40% aller Beschäftigten. Durch die fehlende Aufsicht durch den Staat waren die Regelungen wirkungslos. Dies änderte sich erst nach der Konstituierung des VDI, wodurch im Jahr 1856 freie Inspektoren zugelassen wurden. Diese waren für die regelmäßige Überwachung von Anlagen zuständig.
In der Gewerbeordnung von 1869 heißt es: "Jeder Gewerbe-Unternehmer ist verbunden, auf seine Kosten alle diejenigen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten, welche mit Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbe-Betriebes und der Betriebsstätte zu thunlichster Sicherung der Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit notwendig sind".
Quellenbezug
- Historische Entwicklung der Arbeitssicherheit, Andreas Prager, DLR, Juni 1998; 08.12.2013
- Einführung in den Arbeitsschutz für Studium und Betriebspraxis, Peter Kern, Martin Schmauder, 08/2005, (Hanser Fachbuchverlag); 08.12.2013