Sicherheitstechnische Betreuung (D)
Für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes ist die DGUV V2 heranzuziehen. Diese Fachkräfte können intern oder extern bestellt werden. In der Vorschrift wird zwischen Grund- und betriebsspezifischer Betreuung unterschieden.
Mitarbeiteranzahl <=10
Bei Betrieben mit kleiner oder gleich 10 Mitarbeitern kann der Unternehmer die Betreuung zum großen Teil selbst übernehmen. Bei diesem sogenannten Unternehmermodell absolviert der Unternehmer einen Lehrgang. Bei bestimmten Aufgaben muss der Unternehmer den Sachverstand einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi bzw. SiFa) oder eines Betriebsarztes hinzuziehen. Er kann auch für seinen Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsmedizin schriftlich bestellen
Der Begehungszyklus darf hier maximal 5 Jahre auseinander liegen. Kürze Begehungsintervalle können individuell vereinbart werden. Es wird hier zwischen Grund- und anlassbezogener Betreuung unterschieden. Die Grundbetreuung beinhaltet die Begehung und die Unterstützung bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Bei der anlassbezogenen Betreuung ist der Unternehmer verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen. Beispiele für eine anlassbezogene Betreuung können unter anderem sein:
- Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die eine erhöhtes Gefährdungspotential zur Folge haben
- grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren
- Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotential zur Folge haben
- Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit
- Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
- Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
- Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen
und Arbeitsverfahren
- das Auftreten von Gewaltübergriffen und Überfallgeschehen
- eine grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen
- die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinscher Vorsorgeuntersuchungen, Beurteilung und
Beratung
- Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen
- Häufung gesundheitlicher Probleme
- das Auftreten posttraumatischer Belastungszustände
Mitarbeiteranzahl >10
Bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt schriftlich zu bestellen. Um den Zeitaufwand [Std./Jahr] für die Grundbetreuung zu ermitteln, wird die Mitarbeiterzahl mit einem Jahreszeitfaktor multipliziert.
0,5: Betriebe mit geringer Gefährdung
1,5: Betriebe mit mittlerer Gefährdung
2,5: Betriebe mit hoher Gefährdung
Die DGUV A2 enthält eine mehrseitige Auflistung von Betriebsarten mit dem entsprechenden Zeitfaktor. Die ermittelte Stundenzahl ist der Gesamtaufwand für die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt. Der Betreuungsaufwand für die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt darf nicht weniger als 20% von der berechneten Gesamtzeit betragen. Der Aufwand für die betriebsspezifische Betreuung ist gesondert zu ermitteln.