Erste Hilfe Ausbildung

Änderung der Ausbildung betrieblicher Ersthelfer

Ab April 2015 wird die Ausbildung zum Ersthelfer verkürzt. Die Ausbildung verkürzt sich auf 9 Unterrichtseinheiten. Die regelmäßige Weiterbildung von zwei Jahren wird auf 9 Unterrichtseinheiten erhöht.

Der Ausbildungsstoff wird gekürzt und es wird auf überflüssige medizinische Informationen verzichtet.

Bisher durften nur Ersthelfer nur Personen bestellt werden, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Nun können auch solche Personen bestellt werden, die eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung abgeschlossen haben, eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen oder Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen sanitäts- oder rettungsdienstlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.

Die Lehrgangsgebühren betragen vom 01. April 2015 bis zum 31. Dezember 2015 für beide Lehrgangseinheiten 28 €.

Bezugsquelle: http://www.sifatipp.de
9.2.2015

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