Neues aus der Arbeitsmedizin
Neue Berufskrankheiten
Seit 01. Januar 2015 wurde die BK-Liste um vier Berufskrankheiten erweitert:
- Bestimmte Formen des weißen Hautkrebses oder dessen Vorstufen
- Entstehung durch langjährige Sonneneinstrahlung - Carpaltunnel-Syndrom
- Druckschädigung eines in einem knöchernen Tunnel im Unterarm verlaufenden Nervs, durch bestimmte manuelle Tätigkeiten - Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom
- Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung - Kehlkopfkrebs
- durch Exposition gegenüber Schwefelsäuredämpfen
Bezugsquelle: DGUV-Kompakt
15.01.2015
Neue Arbeitsstättenverordnung
Am 20. Oktober 2014 hat die Bundesregierung im Bundeskabinett die Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. 2015 soll die neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft treten.
In der neuen Verordnung sind neue Vorgaben zu psychischen Belastungen bei der Arbeit aufgenommen worden. Außerdem erfolgt eine Anpassung an die Gefahrstoff- und Biostoffverordnung.
Die Bildschirmarbeitsverordnung fließt in die ArbStättV, wodurch die BildscharbV aufgehoben wird.
Die Telearbeitsplätze werden wieder aufgenommen.
Der Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung wird konkretisiert.
Bezugsquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales