Vorgaben in der Pandemie

Test

Arbeitgeber/in muss zwei Antigen-Schnelltest oder Selbsttest für jede Person im Büro/Betrieb anbieten. Die anwesenden Personen entscheiden selbst über die Annahme des Tests.

Homeoffice-Angebot

Wird den Beschäftigten ein Homeoffice-Angebot angeboten, haben sie dieses anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Eine Mitteilung von den Beschäftigten reicht aus, wenn das Arbeiten von zu Hause nicht möglich ist. Hierzu hören z.B. eine räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung. Kontrollbesuche sind nicht vorgesehen.

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