Palantir in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg soll das Polizeigesetz geändert werden. Der Landespolizei soll erlaubt werden, Software mit personenbezogenen Daten zu trainieren und zu testen.
Damit können Klarnamen oder Gesichtsfotos von Personen in die Software vom amerikanischen Unternehmen Palantir (vom Amerikaner Peter Thiel) eingespeist werden.
Die Software die hierfür eingesetzt wird heißt „Gotham“. Datensätze werden aus unterschiedlichen Quellen mit einander verknüpft, um Zusammenhänge zu identifizieren.
Laut Paragraf 57a soll die Polizei von Baden-Württemberg künftig personenbezogene Daten zur Entwicklung, zum Training, zum Testen, zur Validierung und zur Beobachtung von informationstechnischen Systemen einsetzen dürfen. Die Speicherung des Systems ist nicht an einem Ermittlungsverfahren gebunden. Ausgenommen sind Daten, die im Rahmen einer Wohnungsüberwachung erhoben werden.
Wenn „unveränderte Daten benötigt werden oder eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist“, dürfen auch Klarnamen u.a. eindeutig identifizierte Informationen z.B. Gesichtsfotos, genutzt werden. Diese Daten dürfen auch an Dritte weitergegeben werden.
Die Landesregierung hat den Einsatz der Palantir-Software zur Datenanalyse am 12.11.2025 erlaubt. Die Software soll ab dem 2. Quartal 2026 bei der Polizei eingesetzt werden.
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