Besserer Schutz vor Blei und Diisocyanaten

Beide Chemikalien, die z. B. bei der Gebäuderenovierung und Herstellung von Batterien und Windkraftanlagen verwendet werden, können zu schweren Gesundheitsschäden (z. B. Unfruchtbarkeit, Atemwegserkrankungen, Hautallergien) führen.

Der allgemeine Arbeitsplatzgrenzwert für Diisocyanaten wir auf EU-Ebene auf 6 µg NCO/m³ festgelegt.

Für die kurzeitige Exposition wird ein Wert von 12 µg NCO/m³ festgelegt.

Für Blei wird der Arbeitsplatzgrenzwert auf 0,03 mg/m³ Luft und der biologische Grenzwert auf 15 µg/100 ml Blut gesenkt. Für den biologischen Grenzwert ist neben einer zweijährigen Umsetzungsfrist, eine Übergangszeit von drei Jahren vorgesehen. In diesem Zeitraum wird er auf 30 µg/100 ml festgelegt.

Arbeitsplatzgrenzwert: maximale Konzentration, der ein Arbeitnehmer während eines achtstündigen Arbeitstages ausgesetzt sein kann.

Kurzfristige Exposition: Zeitraum von 15 Minuten.

 

Quelle: www.dsv-europa.de – News - 2023

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