Entstehung Datenschutz

Entstehung des Datenschutzes in Deutschland

1957 hat das Bundesverfassungsgericht die freie Entfaltung der Persönlichkeit als gewährleistet angesehen, wenn dem einzelnen Individium ein Bereich privater Lebensgestaltung vorbehalten bleibe. In späteren Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht den Wortlaut 'Bereich privater Lebensgestaltung' konkretisiert.

1969 kam das BVerfG zur Auffassung, dass es mit der Würde des Menschen nicht zu vereinbaren sei, wenn der Staat den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit registriere.

1970 hat das Bundesland Hessen weltweit das erste Datenschutzgesetz verabschiedet.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde 1977 verabschiedet. Es regelt den Datenschutz auf der Bundesebene für den privaten Bereich und den Bundesbehörden. Zu den privaten Bereichen zählen Vereine, Wirtschaftsunternehmen und Institutionen. Die Datenschutzgesetze der Länder regeln den Datenschutz in Landes- und Kommunalbehörden. Am 15. Dezember 1983 hat das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung gefällt. Bei diesem, bekannt unter dem Volkszählungsurteil, wurde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung etabliert. Das bedeutet, dass der Einzelne das Recht hat, grundsätzlich über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Dieses Grundrecht bewirkte 1990 eine Anpassung des BDSG und der Landesdatenschutzgesetze. Ab dem Jahr 2001 folgten mehrere Novellierungen des BDSG.

Europäische Union

Die Europäische Datenschutzrichtlinie 95/46/EG wurde 1995 verabschiedet. Festgeschrieben sind hier Mindeststandards für den Datenschutz. Die Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) ergänzt die Richtlinie aus dem Jahr 1995. Im Jahr 2005 wurde eine Richtlinie über die obligatorische Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Internetverkehrsdaten verabschiedet. 2012 ist ein Entwurf der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht worden. Gegenüber den Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, soll die Datenschutz-Grundverordnung für alle Mitgliederstaaten rechtsverbindlich sein.

Durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung zum 27. April 2016 hat die Datenschutzrichtlinie ihre Gültigkeit verloren. Das an die DSGVO angepasste Bundesdatenschutzgesetz ist zum 25.05.2018 in Kraft getreten. Zum 20.11.2019 wurde das BDSG leicht geändert.

Bezugsquellen:

  • www.wikipedia.org (Suchbegriff: Datenschutz); 03.08.2013
  • http://suite101.de/article/geschichtliches-zum-datenschutz-a50488; 04.12.2008
  • Software 'Brockhaus Enzyklopädie multimedial', wissenmedia GmbH, Gütersloh München 2011; 03.08.2013
  • http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/begriff-und-geschichte-des-datenschutzes/; 03.08.2013