Arbeitssicherheit

Arbeitsicherheit

Unter Arbeitssicherheit versteht man den Schutz am Arbeitsplatz, während man unter Arbeitsschutz die Maßnahmen, Methoden und Mittel versteht, die zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefahren führen. Im volkstümlichen Sprachgebrauch wird zwischen den beiden aber nicht unterschieden.

Der ökonomische Nutzen der Implementierung des Arbeitsschutzes wird meistens unterschätzt. Ein Unfall, bei dem ein Mitarbeiter auf längere Sicht nicht mehr eingesetzt werden kann oder ganz ausfällt, kann erhebliche betriebswirtschaftliche Kosten verursachen. So fallen als direkte Kosten die Personalkosten während der Arbeitsunfähigkeit an. Zu diesen direkten Kosten kommen noch die indirekten Kosten.

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Beitragszuschlag der BG
  • Vertragsstrafe bei Terminverletzung
  • Sachschäden
  • Verwaltungskosten (Umorganisation der Arbeit und damit u.U. verbundene Personalbeschaffungskosten)
  • zusätzliche Personalkosten, wie Ersatzpersonal und Überstunden
  • zusätzliche Produktionskosten, wie Qualitäts- und Produktionsverluste

Sie als Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Ihren MitarbeiterInnen einen Arbeitsplatz zu bieten, der sicher ist. Sie sorgen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer MitarbeiterInnen. Sie tragen dazu bei, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.

Damit Sie die Ziele im Arbeitsschutz erreichen und umsetzen können, unterstützen und beraten wir Sie in der Arbeitssicherheit und im Arbeitsschutz.