SiGeKo-Leistungen

Die Baustellenverordnung 'Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen' ist eine gesetzliche Regelung und wurde zur Verbesserung von Sicherheit der Beschäftigten im Baubereich eingeführt, da diese einem extrem hohen Unfallrisiko ausgesetzt sind.

Der Bauherr trägt die Verantwortung für Sicherheit auf seiner Baustelle. Er kann diese Aufgabe auch an einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator übertragen. Oft wird dieser Beauftragte auch nur SiGeKo genannt.
Ab einem Gewissen Gesamtumfang eines Bauvorhabens ist die Bestellung eines SiGeKos vorgeschrieben.
Eine tabellarische Übersicht, in welchem Fall Sie einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach der Baustellenverordnung bestellen müssen, finden Sie hier.

Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie beim Bau von:

  • Mehrfamilienhäusern
  • Hotelkomplexen
  • Wohnheimen
  • Straßen- und Brückenbau
  • Rückbau/Sanierung von belasteten Gewerbegebieten
  • und anderen Bauvorhaben.

Unser Kundenkreis kommt u.a. aus Baden-Württemberg und Bayern.

Beispiele unserer Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)

Laufende Projekte, die wir aktuell in unserer Funktion als SiGeKo betreuen finden Sie in der Tabelle zum Download.

Zwei besondere Projekte, auf die wir ganz besonders stolz sind, ist in Lindau der Lindaupark - Neubau eines Parkhauses mit Gewerbeeinheiten und 64 Wohneinheiten - und die Betreuung der Nutzungsänderung am Flughafen Friedrichshafen des Flugzeughangars zum "Lernort Landshut".