Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO)
Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz. In der KI-Verordnung werden die Pflichten der Anbieter und Nutzer geregelt. An die Nutzer werden kaum Vorgaben gestellt. Hauptsächlich geht es um die Anbieter.
Kategorien von KI Systemen laut KI-VO:
Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die vollständige Umsetzung vollzieht sich in vier Schritten.
Nach 6 Monaten (02.02.2025) | Die verbotenen KI-Praktiken sind ab dem Tag offiziell verboten. |
Nach 12 Monaten (02.08.2025) |
KI-Modelle mit allgemeinen Verwendungszweck fallen unter die Verordnung (Kapitel 5 KI-VO). Die Aufsichtsbehörde für KI (Wahrscheinlich die Datenschutzaufsichtsbehörde) nimmt ihre Arbeit auf Sanktionen können verhängt werden. Transparenzpflichten gelten. |
Nach 24 Monaten (02.08.2026) | Allgemeine Anwendbarkeit der KI-VO. |
Nach 36 Monaten (02.08.2027) | Hochrisiko-KI-Systeme fallen jetzt auch unter die KI-VO. |
Dazu gelten gesonderte Regelungen bzw. Bestandsschutz für bereits eingebundene KI-Systeme in großen und/oder komplexen IT-Infrastrukturen.
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