Legalisierung von Cannabis

Nach der DGUV Vorschrift 1 hat der/die Arbeitgeber/-in dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten ihre Aufgaben so ausführen können, dass keine Gefahr für sie und andere Personen ausgehen.

Wie sieht es dann mit einem Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz aus?

Durch Einnahme von Cannabis kann die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt sein und die Augen können lichtempfindlicher werden. Ebenso kann die Person euphorischer oder gleichgültiger gegenüber Gefahren werden. Bei Jugendlichen, zwischen 17 und 25 Jahren, können im Gehirn Schäden auftreten und bleiben, weil sich das Gehirn noch in der Entwicklungsphase befindet.

Ein Unternehmen hat z.Z. fast keine rechtliche Mittel, die Einnahme von Cannabis nachzuweisen und rechtssichere Schritte zu unternehmen.

Daher wäre für das Unternehmen wichtig, dass man ihm einen Grenzwert bei der Arbeit gibt. Ebenso eine sichere Handlungsempfehlung bzw. Vorgaben.

Der Grenzwert im Straßenverkehr von 1ng THC/ml, weißt nur den Konsum nach. Eine sicherheitsrelevante Betrachtung ist hiermit nicht möglich.

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