Aushangpflichtige Gesetze durch Arbeitgeber

Mit dem „Aushängen“ der Gesetze und Verordnungen kommt der/die Arbeitgeber/in den gesetzlichen Anforderungen nach. Dies gilt ab einer Beschäftigung von einem/r Arbeitnehmer/in.

Die Vorschriften des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks (DGUV Vorschriften) sind auch auszuhängen.

Mögliche Formen des Aushangs

  • Die aushangpflichten Gesetze und Vorschriften können als Buch ausgelegt werden, aus dem Internet herausgezogen, ausgedruckt und dann in einem Ordner abgeheftet werden.
  • Die Informationspflicht kann über ein firmeninternes Intranet erfolgen.
  • Eine Bereitstellung kann z. B. im Aufenthaltsraum oder beim Betriebsrat erfolgen.
  • Eine Bereitstellung beim Arbeitgeber bzw. Abteilungsvorgesetzen ist nicht zulässig.

Die einsehende Person muss ungestört und unkontrolliert vom Vorgesetzten diese Gesetze/Verordnungen einsehen können.